Medizinrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten bundesweit in medizin- und
wirtschaftsrechtlichen Fragen im Gesundheitswesen.
Wir beraten Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Komplementärmediziner (z. B. Anwender von Naturheilverfahren, Körpertherapieverfahren, einige Entspannungsverfahren und Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Osteopathie und Akupunktur),
sowie ärztliche und zahnärztliche Berufsverbände, Praxisnetze, Träger von Krankenhäusern, Forschungsunternehmen, Arzneimittelhersteller und sonstige im Gesundheitswesen tätige Unternehmen in rechtlichen und wirtschaftlich entscheidenden Fragestellungen.
Zu unseren Rechtsgebieten zählen unter anderem:
- Medizinrecht
- Gestaltung (zahn)ärztlicher Kooperationsformen
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Praxisübertragungen/Praxisbewertungen
- Zulassungsrecht und Disziplinarverfahren
- Berufsrecht und Approbationsrecht
- Arzthaftpflichtrecht
- Krankenhausrecht einschließlich Chefarztrecht
- Recht der Psychotherapeuten
- Arzneimittelrecht & Medizinprodukterecht